Karsten Bayer

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Homeoffice – gewollter oder ungewollter Dauerzustand!

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Mit der Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom 25.06.2021 ist für Arbeitgeber ab dem 1. Juli 2021 die Pflicht entfallen, Arbeitnehmern mit Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten zu Hause anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Grund für die Anpassung der Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz war die positive Entwicklung

Von |2021-09-15T13:23:23+02:0018. August. 2021|Arbeitsrecht|

Wohnraummiete in der Pandemie – der zeitlich begrenzte Kündigungsausschluss!

Neue Gesetzeslage zum 01.04.2020! Der Gesetzgeber auf die CORONA-Pandemie mit diversen gesetzgeberischen Maßnahmen in der vergangenen Woche reagiert und das mit Wirkung zum 01.04.2020 in Kraft getretene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Für die Wohnraummiete bedeutet die Gesetzesänderung, dass das Recht des Vermieters, das Wohnraummietverhältnis wegen Zahlungsrückständen außerordentlich oder (hilfsweise) ordentlich

Von |2021-04-09T16:28:17+02:0002. April. 2020|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Auswirkungen der aktuellen COVID19-Krise im Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über arbeitsrechtliche Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus informieren. Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nach Hause schicken? Home-Office dürfen Arbeitgeber nicht einseitig anordnen. Hierfür bedarf es der Zustimmung des Mitarbeiters. Wenn Sie einen Mitarbeiter aus Vorsichtsgründen nicht im Betrieb haben wollen, dann müssen Sie ihn, wenn er nicht zustimmt, bezahlt

Von |2020-11-05T09:47:28+01:0003. März. 2020|Arbeitsrecht|
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