Baurecht und Architektenrecht

Energie- und Materialpreiserhöhungen auf der Baustelle als Folge des Ukraine-Krieges

Der seit 24. Februar 2022 andauernde militärische Konflikt in der Ukraine hat unter anderem erhebliche Erschwernisse bei der Beschaffung von Energie und Baumaterial zur Folge. Die Preise für vertraglich vereinbarte Lieferleistungen und Materialbeschaffung sind seitdem erheblich angestiegen und steigen weiter an. Insoweit stellt sich für Besteller von Bauwerken die Frage, ob dieser extreme Anstieg der Energie- und Materialpreise einen Vertragsanpassungsanspruch

Von |2022-08-31T06:47:02+02:0026. April. 2022|Baurecht und Architektenrecht|

Fristlose Kündigung des Bauvertrages, weil der Auftragnehmer keine Arbeiter auf die Baustelle schickt

Streitgegenständlich ist ein Bauwerksvertrag über Trockenbauarbeiten. Für die Ausführung waren 48 Werktage nach Ausführungsbeginn vereinbart. Weil Vorgewerke nicht fachgerecht bereitgestellt wurden, zeigte der Auftragnehmer (AN) kurz nach Beginn der Arbeiten berechtigt Behinderung an. Der Auftraggeber (AG) musste nach Beseitigung der Behinderung und Aufforderung zur Fortsetzung der Vertragsleistungen den AN mahnen. Dieser setzt die Arbeiten fort, stellt sie dann aber wieder

Von |2022-01-31T12:24:15+01:0021. Dezember. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Zur Abgrenzung der Akquise vom Architektenvertrag

Der Besteller (B) errichtet ein Gesundheitszentrum. Die Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro scheitert. B tritt in Vertragsgespräche mit dem Auftragnehmer (AN). Letzterer erstellt auf Weisung des von B beauftragten Generalunternehmers (GU) eine Kostenaufstellung, aus der sich ein Herstellungsaufwand für die technische Gebäudeausrüstung von rund 2 Mio. Euro netto ergibt. In der Folgezeit verhandeln B und AN über den Vertrag, wobei der

Von |2022-01-31T12:24:23+01:0008. Dezember. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Wer steht für Unklarheiten im Baugrundgutachten ein?

Ein Unternehmer hatte vorbereitende Erdbauarbeiten auf Grundlage eines VOB-Bauvertrags auszuführen. Für diese Leistungen fordert er Restwerklohn vom Besteller. Der Ausschreibung lag u.a. ein Baugrundgutachten zu Grunde, welches im Hinblick auf Kontaminationen und den sich daraus ergebenden Mehraufwand unklar war. Der Bauvertrag enthielt zum Lösen und Entsorgen von Bodenbelastungen keine Regelungen. Der Unternehmer fordert unter Berufung auf unvorhergesehene Bodenbelastungen eine Mehrvergütung.

Von |2022-01-31T12:24:34+01:0003. Dezember. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Kündigungsrecht des Bestellers bei schwerer Vertragsverletzung des Auftragnehmers

Die klagende Auftragnehmerin war vom Besteller mit der Ausführung von Trockenbauarbeiten beauftragt worden. Der Besteller musste wiederholt beklagen, dass die Auftragnehmerin über längere Zeiträume keine Arbeiter auf der Baustelle einsetzte und auch auf wiederholte Aufforderung, die Präsenz auf der Baustelle zu erhöhen, um die Vertragsarbeiten voranzutreiben, nicht reagierte. Der Besteller sprach daraufhin der Auftragnehmerin die fristlose Vertragskündigung aus. Die Auftragnehmerin

Von |2021-12-01T14:37:46+01:0029. November. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Mehrvergütung für zusätzliche Leistung nach § 2 VI VOB/B – wann ist die Mehrkostenanmeldung entbehrlich?

§ 1 Abs. 4 VOB/B bestimmt, dass der Auftragnehmer (AN) nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, auf Verlangen des Auftraggebers (AG) mit auszuführen hat, es sei denn, sein Betrieb ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Die Vergütung des AN für solche Zusatzleistungen richtet sich dann nach § 2 Abs. 6 VOB/B. Danach muss er den

Von |2021-12-01T14:37:51+01:0018. November. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Erdbauer entsorgt Müll aus Erdreich – Zusätzliche oder geänderte Leistung?

Ein Auftragnehmer war vom Besteller mit der "Abtragung eines Erdwalls und Verwertung des Materials" beauftragt worden. Aus dem Leistungsverzeichnis ergab sich lediglich das Vorhandensein von Erdreich und Fels. Im Rahmen der Vertragsarbeiten wurde in nicht unerheblichem Maße Müll im Erdreich zu Tage gefördert, der aufgenommen und entsorgt werden musste. Der Auftragnehmer berechnet dem Besteller für eine "zusätzliche" Leistung gesonderte Vergütung.

Von |2021-12-01T14:31:34+01:0017. November. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Architektenhonorar – nach Kündigung der Besteller ist abzurechnen

Ein Architekt war zu einem Bauvorhaben mit der Erbringung der Leistungsphasen 5-8 beauftragt worden. Die Parteien hatten ein pauschales Honorar i.H.v. 11.000 € vereinbart. Die Besteller hatten darauf Abschläge in Höhe von rund 10.000 € bezahlt und in der Folge den Architektenvertrag aus wichtigem Grund gekündigt. Vom Architekten verlangten sie rund 8500 € Abschläge zurück. Der Architekt trat der Forderung

Von |2021-12-01T14:31:14+01:0012. November. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Pauschalpreisabrede und Vergütung für Zusatzleistungen

Ein Auftragnehmer (AN) war mit umfangreichen Sanierungsarbeiten an einem Bestandsgebäude beauftragt worden. Der konkrete Leistungsumfang war nicht schriftlich festgelegt worden. Indes sollten Bauskizzen des Architekten des Bauherrn Grundlage der Beauftragung sein. Für den Arbeitsaufwand des AN wird ein Pauschalfestpreis von 110.000 Euro vereinbart. Im Zuge der Vertragsarbeiten schlägt der AN vor, einen Kamin im Wohnzimmer zu verlegen und einen Stahlträger

Von |2021-12-01T14:28:31+01:0007. Oktober. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Planungskosten: Aufstockungsverlangen des Generalübernehmers treuwidrig

Ein Generalübernehmer (GÜ) bietet dem Auftraggeber (AG) die Planung und Errichtung eines Bauwerks an. Der GÜ erbringt in der Folgezeit Planungsleistungen für das Gebäude, das der AG sodann ohne Mitwirkung des GÜ errichten lässt. Letzterer rechnet unter Bezugnahme auf seine Angebotspositionen die erbrachten Planungsleistungen ab. Mit einer neuen Schlussrechnung macht er sodann auf der Basis der Mindestsätze der HOAI 2013

Von |2021-09-15T13:26:36+02:0014. September. 2021|Baurecht und Architektenrecht|
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