Baurecht und Architektenrecht

Vertragsregelungen zur Preisanpassung bei Mengenänderungen oder bei Störung der Geschäftsgrundlage

Es ist häufig zu beobachten, dass Verfasser von Bauverträgen den Versuch unternehmen, Veränderungen des kalkulierten Gesamtaufwandes des Bauvorhabens so gut es eben geht vertraglich auszuschließen. Dabei bedienen sich die Verwender nicht selten solcher Regelungen, nach denen Abänderungen des vereinbarten Leistungspreises wegen Mengenänderungen oder auch bei Störung der Geschäftsgrundlage von vornherein ausgeschlossen sein sollen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte über einen solchen

Von |2024-07-03T12:58:13+02:0001. April. 2024|Baurecht und Architektenrecht|

Vergütung einer nachträglich beauftragten Zusatz-Bauleistung im Sinne des § 2 VI VOB/B

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Auftragnehmer (AN) machte für Ausbauarbeiten in einem Hotelgebäude einen Anspruch auf Vergütung für aus seiner Sicht zusätzliche Arbeiten, die nicht mit dem vereinbarten Pauschalpreis abgegolten sein sollen, i.H.v. rund 165.000 Euro geltend. Diese Arbeiten sind durch einen Nachunternehmer des AN ausgeführt worden. Der Besteller hielt der Klage des AN entgegen, die Leistungen seien

Von |2024-07-03T12:58:29+02:0030. März. 2024|Baurecht und Architektenrecht|

Vertragsstrafenregelung: 5 % der Auftragssumme ist im Rahmen eines Einheitspreisvertrages unwirksam!

Streitgegenständlich war ein Einheitspreisvertrag aus dem Jahr 2016, aus dem der Auftragnehmer rund 1600 Hausanschlüsse mit Glasfaserkabeln bis Ende November 2017 zu erschließen hatte. Der Auftragswert belief sich auf 5.680.275,54 Euro. Den vom Auftraggeber gestellten Geschäftsbedingungen (BVB-VOB) lag auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugrunde, nach der der AN bei Überschreitung der Vollendungsfrist für jeden Tag des Verzugs 0,2%, höchstens jedoch 5% der

Von |2024-07-03T12:58:35+02:0029. März. 2024|Baurecht und Architektenrecht|

Anspruch des Bauherrn gegen den Architekten auf Zahlung von Kostenvorschuss wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

Das OLG Nürnberg hatte unlängst als Berufungsgericht über die Kostenvorschussklage eines Bauherrn gegen seinen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern zu entscheiden. Zugrunde lag ein im Jahr 1992 zwischen den Parteien abgeschlossener Architektenvertrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück des Bauherrn. Letzterer beklagte nach Baufertigstellung ab 1996 Feuchtigkeitsschäden im Keller. Ein erster Sanierungsversuch scheiterte, denn 2002 kam es an derselben

Von |2024-07-03T12:58:42+02:0028. März. 2024|Baurecht und Architektenrecht|

Energie- und Materialpreiserhöhungen auf der Baustelle als Folge des Ukraine-Krieges

Der seit 24. Februar 2022 andauernde militärische Konflikt in der Ukraine hat unter anderem erhebliche Erschwernisse bei der Beschaffung von Energie und Baumaterial zur Folge. Die Preise für vertraglich vereinbarte Lieferleistungen und Materialbeschaffung sind seitdem erheblich angestiegen und steigen weiter an. Insoweit stellt sich für Besteller von Bauwerken die Frage, ob dieser extreme Anstieg der Energie- und Materialpreise einen Vertragsanpassungsanspruch

Von |2022-08-31T06:47:02+02:0026. April. 2022|Baurecht und Architektenrecht|

Fristlose Kündigung des Bauvertrages, weil der Auftragnehmer keine Arbeiter auf die Baustelle schickt

Streitgegenständlich ist ein Bauwerksvertrag über Trockenbauarbeiten. Für die Ausführung waren 48 Werktage nach Ausführungsbeginn vereinbart. Weil Vorgewerke nicht fachgerecht bereitgestellt wurden, zeigte der Auftragnehmer (AN) kurz nach Beginn der Arbeiten berechtigt Behinderung an. Der Auftraggeber (AG) musste nach Beseitigung der Behinderung und Aufforderung zur Fortsetzung der Vertragsleistungen den AN mahnen. Dieser setzt die Arbeiten fort, stellt sie dann aber wieder

Von |2022-01-31T12:24:15+01:0021. Dezember. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Zur Abgrenzung der Akquise vom Architektenvertrag

Der Besteller (B) errichtet ein Gesundheitszentrum. Die Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro scheitert. B tritt in Vertragsgespräche mit dem Auftragnehmer (AN). Letzterer erstellt auf Weisung des von B beauftragten Generalunternehmers (GU) eine Kostenaufstellung, aus der sich ein Herstellungsaufwand für die technische Gebäudeausrüstung von rund 2 Mio. Euro netto ergibt. In der Folgezeit verhandeln B und AN über den Vertrag, wobei der

Von |2022-01-31T12:24:23+01:0008. Dezember. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Wer steht für Unklarheiten im Baugrundgutachten ein?

Ein Unternehmer hatte vorbereitende Erdbauarbeiten auf Grundlage eines VOB-Bauvertrags auszuführen. Für diese Leistungen fordert er Restwerklohn vom Besteller. Der Ausschreibung lag u.a. ein Baugrundgutachten zu Grunde, welches im Hinblick auf Kontaminationen und den sich daraus ergebenden Mehraufwand unklar war. Der Bauvertrag enthielt zum Lösen und Entsorgen von Bodenbelastungen keine Regelungen. Der Unternehmer fordert unter Berufung auf unvorhergesehene Bodenbelastungen eine Mehrvergütung.

Von |2022-01-31T12:24:34+01:0003. Dezember. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Kündigungsrecht des Bestellers bei schwerer Vertragsverletzung des Auftragnehmers

Die klagende Auftragnehmerin war vom Besteller mit der Ausführung von Trockenbauarbeiten beauftragt worden. Der Besteller musste wiederholt beklagen, dass die Auftragnehmerin über längere Zeiträume keine Arbeiter auf der Baustelle einsetzte und auch auf wiederholte Aufforderung, die Präsenz auf der Baustelle zu erhöhen, um die Vertragsarbeiten voranzutreiben, nicht reagierte. Der Besteller sprach daraufhin der Auftragnehmerin die fristlose Vertragskündigung aus. Die Auftragnehmerin

Von |2021-12-01T14:37:46+01:0029. November. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Mehrvergütung für zusätzliche Leistung nach § 2 VI VOB/B – wann ist die Mehrkostenanmeldung entbehrlich?

§ 1 Abs. 4 VOB/B bestimmt, dass der Auftragnehmer (AN) nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, auf Verlangen des Auftraggebers (AG) mit auszuführen hat, es sei denn, sein Betrieb ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Die Vergütung des AN für solche Zusatzleistungen richtet sich dann nach § 2 Abs. 6 VOB/B. Danach muss er den

Von |2021-12-01T14:37:51+01:0018. November. 2021|Baurecht und Architektenrecht|
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