Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Prüfungsrahmen einer baulichen Veränderung im Sinne des § 20 Abs. 4 WEG

Der BGH hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem ein Eigentümer als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft selbige auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses verklagt hatte, wonach die Gemeinschaft der barrierefreien Anbindung zweier Wohnungen durch Errichtung eines Außenaufzugs zustimmen sollte. In dem Verfahren blieb streitig, ob der Personenaufzug die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalte i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 Fall 1 WEG oder

Von |2024-07-03T12:57:57+02:0008. April. 2024|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Bauliche Veränderung im Gemeinschaftseigentum mit ausschließlicher Nutzungszuweisung nun durch Beschluss möglich!

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 09.02.2024 Abkehr genommen von der alten Grundsatzrechtsprechung. Danach fehlte die Beschlusskompetenz, wenn die zu beschließende bauliche Veränderung (z. B. ein Personenaufzug) nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen sollte. Solche Regelungen bedurften einer Vereinbarung. Seit dem 01.12.2020 können die Wohnungseigentümer mit dem reformierten WEG-Recht eine bauliche Veränderung grundsätzlich auch dann

Von |2024-07-03T12:58:07+02:0005. April. 2024|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Pflicht des WEG-Verwalters zur Überwachung von Bauarbeiten

Streitgegenständlich war die Baumaßnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) . Letztere beschloss 2019 die Erneuerung der Dacheindeckung und beauftragte dazu den Werkunternehmer (U) mit einem Volumen von rund 117.000,00 Euro. Noch vor Ausführungsbeginn Im Zuge der Ausführung berechnete U rund 62.000,00 € für noch zu beschaffendes Material. Der Verwalter bezahlte darauf 70.000,00 €. Nach Beginn der Arbeiten zahlt V ohne Vorlage von

Von |2024-07-03T12:58:22+02:0031. März. 2024|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Mietzahlungspflicht trotz pandemiebedingter Schließung – die Spannung steigt!

Die Frage, ob und in welchem Umfang die mietvertragliche Zahlungspflicht des Mieters bestehen bleibt in der Zeit pandemiebedingt behördlich angeordneter Betriebsschließungen, treibt die Mietparteien im gesamten Bundesgebiet um. Die bisherige Rechtsprechung der Obergerichte zu dieser Frage ist uneinheitlich und führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Mit Spannung darf nun die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu erwartet werden. Am 01.12.2021 verhandelt der

Von |2021-12-01T14:37:56+01:0024. November. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Gewerbemiete – Pandemiebedingte Beeinträchtigungen kein Minderungsgrund und § 313 BGB ist genau darzulegen!

Streitgegenständlich war ein Mietverhältnis über Büro- und Werkstatträume sowie eine Hoffläche für den Ankauf und die Bewertung von Fahrzeugen. Im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 20.04.2020 waren die Geschäftsräume aufgrund der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geschlossen. Der Mieter stellte deswegen in den Monaten April bis einschließlich Juni 2020 die Mietzahlungen ein. Der Vermieterklage hielt der Mieter entgegen, er sei aufgrund

Von |2021-12-01T14:27:55+01:0028. Oktober. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Coronabedingte Betriebsschließung – Volle Zahlungspflicht!

Dem Mieter waren Flächen zum Betrieb eines Fitnessstudios mit Sauna und Solarium überlassen worden. Der Betrieb wurde mit der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2020 ab Mitte März 2020 untersagt. Eine teilweise und mit behördlichen Auflagen versehene eingeschränkte Wiedereröffnung konnte ab dem 13.05.2020 stattfinden, wobei im Fitnessbereich die Kundenzahl auf ein Minimum reduziert war und bis zum 15.06.2020 Sauna und

Von |2021-09-15T13:30:51+02:0009. September. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Überführung von Teil- in Wohnungseigentum nur mit einer Eigentümervereinbarung!

Ein Teileigentümer nimmt im Sondereigentum (eine Scheune) bauliche Änderungen vor und "wandelt" sein Teileigentum in Wohnraum um. Auf seine Veranlassung hin schließt das Grundbuchamt das Teileigentumsgrundbuch  und legt stattdessen ein Wohnungsgrundbuch an. Der kreative Eigentümer beruft sich auf die Gemeinschaftsordnung, nach der er berechtigt sei, am Sondereigentum seines Teileigentums "beliebige bauliche Veränderungen" vornehmen zu lassen. Die anderen Eigentümer sind mit

Von |2021-09-15T14:36:21+02:0006. September. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Wohnungseigentum: Kein An-sich-Ziehen mehr notwendig auch in Altverfahren!

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nimmt einen Teileigentümer auf Unterlassung und Rückbau betreffend eine Gemeinschaftseigentumsfläche seit 2018 in Anspruch. Die WEG hatte die Geltendmachung der Ansprüche weder vor Einleitung des Klageverfahrens noch im Verfahren an sich gezogen. Der verklagte Teileigentümer stellte die Prozessführungsbefugnis in Abrede. Der BGH erteilt dazu dem Beklagten eine Absage.  Die Prozessführungsbefugnis und die Anspruchsberechtigung seien durch das WEMoG

Von |2021-09-15T14:36:35+02:0001. September. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

COVID 19, Mietminderung und Vertragsanpassung in einer Bäckerei

Das Landgericht München II hat sich kürzlich mit einem Sachverhalt befasst, in dem es um die Frage ging, ob ein Bäckereibetrieb, der als Mieter gewerblicher Flächen pandemiebedingte Betriebsschließungen hinzunehmen hatte, einen Mietminderungsanspruch oder einen zumindest einen Vertragsanpassungsanspruch durchsetzen kann. Streitgegenständlich war ein Mietvertrag  über Gewerberäume zum Betrieb eines Backwarengeschäfts mit Backofen, verbunden mit einem Kaffeeausschank. Die im Erdgeschoss und Untergeschoss

Von |2021-12-01T14:31:57+01:0007. Juni. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

CORONA und Mietzahlungspflicht im gewerblichen Mietverhältnis

Die Rechtsprechung präsentiert fortlaufend Entscheidungen zu der Frage, ob die pandemiebedingte Betriebsschließung einen Mietmangel begründe mit der Folge entsprechender Gewährleistungsansprüche des Mieters. Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main befeuert diese durchaus nicht einheitlich beurteilte Fragestellung. Danach liege ein Mietmangel nicht vor. Der Kläger hatte gewerbliche Räume zum Betrieb eines Nachtklubs an den Beklagten vermietet. Im Rahmen der Pandemie

Von |2021-09-15T13:42:37+02:0027. Mai. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|
Nach oben