Die neuen Fahrverbote werden in fast allen Bundesländern ausgesetzt!

Bei der StVO-Novelle zum 28.04.2020 war das sogenannte verfassungsrechtliche Zitiergebot nicht beachtet worden. “Das führt dazu, dass die Regelungen zu Fahrverboten in Artikel drei nichtig sind.” (Sprecherin von Verkehrsminister Andreas Scheuer).
In Folge dessen hat sich die Mehrheit der Bundesländer, so auch Bayern, dazu entschlossen die neuen Fahrverbote erst einmal auszusetzen.

Betroffen sind folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 – 30 km/h innerorts und 26 – 40 km/h außerorts,
  • fehlende Bildung einer Rettungsgasse,
  • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte,
  • gefährliches Abbiegen.

Unklar ist die Lage derzeit bei den Bußgeldern. Es besteht Uneinigkeit darüber, ob sich der Formfehler auch auf die übrigen Regelungen der Novelle auswirkt.
Soweit Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit ab dem 28.04.2020 begangen haben, lohnt es sich den Vorgang zu prüfen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Dr.* Michaela Weiß | Fachanwältin für Verkehrsrecht