Die neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2022
Wir haben Ihnen die neue, ab dem 01.01.2022 gültige Düsseldorfer Tabelle eingestellt. Neben den schon fast jährlich üblichen, regelmäßigen Erhöhungen der einzelnen Tabellenbeträge, die sich immer - in der Regel jährlich - aus einer Änderung der Mindestunterhaltsverordnung des Gesetzgebers ergeben, weist sie dieses Mal eine schon fast revolutionäre Änderung auf: Aufgrund einer BGH-Entscheidung vom September 2020 werden nun die Unterhaltssätze