Echtheit eines Testaments im Erbscheinverfahren
Nicht selten entstehen nach einem Erbfall Zweifel daran, ob ein handschriftliches Testament tatsächlich vom Erblasser stammt. Im Erbscheinverfahren prüft das Nachlassgericht deshalb von Amts wegen, ob das Testament formwirksam errichtet wurde und echt ist. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder Eigenhändigkeit eines Testaments, kann das Gericht ein schriftvergleichendes Sachverständigengutachten einholen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass weder das Gericht noch