Wir haben Ihnen die neue Düsseldorfer Tabelle eingestellt, gültig ab dem 01.01.2026.

Der Kinderfreibetrag beläuft sich 2026 auf 3.414 EUR bzw. 6.828 EUR bei verheirateten Arbeitnehmern.
Zusätzlich wird ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR bzw. 2.928 EUR gewährt.
Insgesamt betragen die Freibeträge für Kinder somit 4.878 EUR bzw. bei Verheirateten 9.756 EUR.
Beide Freibeträge sind an dieselben Altersvoraussetzungen geknüpft.

Das staatliche Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2026 € 259,- pro Kind