Die bevorstehende Reformierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
Rund 10 Jahre nach Inkrafttreten der ersten Reform des WEG im Jahr 2007 hatte die Bundesregierung zur Beseitigung von Schwachstellen des Reformgesetzes im Jahr 2018 im Koalitionsvertrag Folgendes niedergelegt: „Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung,