Schallschutz bei Fertighäusern
Besteller und Fertighaushersteller schließen einen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses. Das Bauvorhaben liegt an einer stark befahrenen Landstraße. Der Unternehmer klagt nach Fertigstellung und Abnahme Restwerklohn beim Besteller ein. Der Besteller begegnet der Klage mit dem Einwand, das Bauwerk sei vollkommen unzureichend geschützt gegen den Straßenlärm. Er fordert mit einer Widerklage nach Aufrechnung mit einem Kostenvorschussanspruch 48.000 Euro vom