Im Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführer- und Vorstands- Dienstverträgen sowie der Beratung und der Vertretung bei der Änderung und Beendigung dieser Verträge. Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren und allen Streitigkeiten vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Wir beraten unsere Mandanten bei Verhandlungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen aller Art und Betriebsübergängen. Wir werden tätig in Auseinandersetzungen in den Bereichen des Betriebsverfassungs-, Tarif- und Mitbestimmungsrechtes. Weiter befassen wir uns mit Fragen bei der Begründung und Beendigung eines Beamtenverhältnisses.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Karsten Bayer