Wir beraten und vertreten in Fragen des Arzthaftungsrechts. Insbesondere befassen wir uns dabei mit der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus einer fehlerhaften Behandlung. Daneben widmen wir uns auch dem Bereich der Abrechnung des Arzt-/ Behandlungsvertrages.

Ihr Ansprechpartner für Medizinrecht:

Rechtsanwältin Dr. Michaela Weiß