Pandemiebedingte Betriebsuntersagung: Vertragsanpassung nur im Ausnahmefall!
Das Oberlandesgericht München hatte sich in der Berufungsinstanz mit der Frage zu befassen, ob für die Zeit des ersten Lockdowns vom 18.03. bis 27.04.2020 die pandemiebedingte Betriebsuntersagung den vertraglichen Mietzahlungsanspruch des Gewerbevermieters beeinflusste und dem Gewerbemieter ein Recht zur Nichtzahlung der vereinbarten Miete verschaffte. In ausführlich begründetem Beschluss legt das Oberlandesgericht Folgendes dar: Ein Mietmangel sei in der Betriebsuntersagung