Dr. Thomas Gutwin

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Pauschalpreisabrede und Vergütung für Zusatzleistungen

Ein Auftragnehmer (AN) war mit umfangreichen Sanierungsarbeiten an einem Bestandsgebäude beauftragt worden. Der konkrete Leistungsumfang war nicht schriftlich festgelegt worden. Indes sollten Bauskizzen des Architekten des Bauherrn Grundlage der Beauftragung sein. Für den Arbeitsaufwand des AN wird ein Pauschalfestpreis von 110.000 Euro vereinbart. Im Zuge der Vertragsarbeiten schlägt der AN vor, einen Kamin im Wohnzimmer zu verlegen und einen Stahlträger

Von |2021-12-01T14:28:31+01:0007. Oktober. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Planungskosten: Aufstockungsverlangen des Generalübernehmers treuwidrig

Ein Generalübernehmer (GÜ) bietet dem Auftraggeber (AG) die Planung und Errichtung eines Bauwerks an. Der GÜ erbringt in der Folgezeit Planungsleistungen für das Gebäude, das der AG sodann ohne Mitwirkung des GÜ errichten lässt. Letzterer rechnet unter Bezugnahme auf seine Angebotspositionen die erbrachten Planungsleistungen ab. Mit einer neuen Schlussrechnung macht er sodann auf der Basis der Mindestsätze der HOAI 2013

Von |2021-09-15T13:26:36+02:0014. September. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Glasfassade: Architekt muss Beschattungsmöglichkeiten mit planen!

Der Besteller hatte einen Architekt im Rahmen der Errichtung eines Krankenhauses mit den Leistungen der "thermischen Bauphysik" und zwar zunächst mit der Erarbeitung des Planungskonzeptes für den Wärmeschutz, des Entwurfs der Wärmeschutzmaßnahmen und des prüffähigen Nachweises des Wärmeschutzes sowie mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-2 des § 81HOAI für Schallschutz und Bauakustik beauftragt. Weitere Leistungen bis Leistungsphase 5 beauftragte der

Von |2021-09-15T13:28:04+02:0013. September. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Kosten für einen Sachverständigen für Planung und Koordinierung als Teil des ersatzfähigen Schadens

Ein Architekt war mit der Sanierung eines Gebäudes beauftragt. Der Besteller beklagt in der Folge Feuchtigkeitsschäden. In dem vom Besteller eingeleiteten selbständigen Beweisverfahren gegen den Architekten ein. Es wird festgestellt, dass der Architekt verpflichtet ist, dem Bauherrn alle Schäden zu ersetzen, die aus der mangelhaften Vertikalabdichtung, dem unzureichenden Wärmeschutz und der unterbliebenen Aufbringung eines Sanierputzes entstehen. Mit einer anschließenden Klage

Von |2021-09-15T13:33:46+02:0010. September. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Coronabedingte Betriebsschließung – Volle Zahlungspflicht!

Dem Mieter waren Flächen zum Betrieb eines Fitnessstudios mit Sauna und Solarium überlassen worden. Der Betrieb wurde mit der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2020 ab Mitte März 2020 untersagt. Eine teilweise und mit behördlichen Auflagen versehene eingeschränkte Wiedereröffnung konnte ab dem 13.05.2020 stattfinden, wobei im Fitnessbereich die Kundenzahl auf ein Minimum reduziert war und bis zum 15.06.2020 Sauna und

Von |2021-09-15T13:30:51+02:0009. September. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Keine Sekundärhaftung des Generalunternehmers

Der Besteller (B) beauftragte den Generalunternehmer (GU) mit der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses nebst Garage inklusive bestimmter Architektenleistungen, u. a. der Bauleitung, zu einem Festpreis. Die Leistungsabnahme erfolgte im Juni 2006. Im Jahr 2014 kam es durch Starkregen zu einem massiven Wasserschaden im Kellergeschoss. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ergibt Ausführungsfehler, wie u. a. fehlerhafte Abdichtungsarbeiten und das Fehlen einer wirksamen Dampfsperre

Von |2021-09-15T14:36:04+02:0008. September. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Bauhandwerkersicherung – nach wie vor ein scharfes Schwert!

Die Parteien eines Bauwerkvertrages gerieten im Jahr 2017 in Streit. Der Auftragnehmer (AN) fordert Sicherheit und setzt eine 14-Tages-Frist. Der Auftraggeber (AG) stellt sie nicht. Daraufhin kündigt der AN den Vertrag 1 Monat nach Aufforderung zur Sicherungsleistung. Der AG tritt der Kündigung entgegen und hält sie für unbegründet. Der AN will festgestellt wissen, dass seine Kündigung wirksam geworden ist. Das

Von |2021-09-15T14:36:14+02:0007. September. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Überführung von Teil- in Wohnungseigentum nur mit einer Eigentümervereinbarung!

Ein Teileigentümer nimmt im Sondereigentum (eine Scheune) bauliche Änderungen vor und "wandelt" sein Teileigentum in Wohnraum um. Auf seine Veranlassung hin schließt das Grundbuchamt das Teileigentumsgrundbuch  und legt stattdessen ein Wohnungsgrundbuch an. Der kreative Eigentümer beruft sich auf die Gemeinschaftsordnung, nach der er berechtigt sei, am Sondereigentum seines Teileigentums "beliebige bauliche Veränderungen" vornehmen zu lassen. Die anderen Eigentümer sind mit

Von |2021-09-15T14:36:21+02:0006. September. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|

Ansatz einer “üblichen Vergütung” für Nachträge in ABG nicht intransparent!

Das OLG Dresden hatte über einen im Jahr 2017 abgeschlossenen Bauvertrag zu befinden. Darin war in einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers (AN) vereinbart worden,  dass der Auftraggeber (AG) Leistungsänderungen oder zusätzliche Leistungen anordnen darf und hierüber eine Nachtragsvereinbarung getroffen werden soll. Der AN soll nach seiner Wahl berechtigt sein, zusätzliche und geänderte Leistungen auf Basis der üblichen Vergütung nach

Von |2021-09-15T14:36:29+02:0002. September. 2021|Baurecht und Architektenrecht|

Wohnungseigentum: Kein An-sich-Ziehen mehr notwendig auch in Altverfahren!

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nimmt einen Teileigentümer auf Unterlassung und Rückbau betreffend eine Gemeinschaftseigentumsfläche seit 2018 in Anspruch. Die WEG hatte die Geltendmachung der Ansprüche weder vor Einleitung des Klageverfahrens noch im Verfahren an sich gezogen. Der verklagte Teileigentümer stellte die Prozessführungsbefugnis in Abrede. Der BGH erteilt dazu dem Beklagten eine Absage.  Die Prozessführungsbefugnis und die Anspruchsberechtigung seien durch das WEMoG

Von |2021-09-15T14:36:35+02:0001. September. 2021|Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht|
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