Pauschalpreisabrede und Vergütung für Zusatzleistungen
Ein Auftragnehmer (AN) war mit umfangreichen Sanierungsarbeiten an einem Bestandsgebäude beauftragt worden. Der konkrete Leistungsumfang war nicht schriftlich festgelegt worden. Indes sollten Bauskizzen des Architekten des Bauherrn Grundlage der Beauftragung sein. Für den Arbeitsaufwand des AN wird ein Pauschalfestpreis von 110.000 Euro vereinbart. Im Zuge der Vertragsarbeiten schlägt der AN vor, einen Kamin im Wohnzimmer zu verlegen und einen Stahlträger